Bergischer Naturschutzverein e.V. − Natur- und Umweltschutz in Ihrer Nachbarschaft
Impression Ginsterfeld

Bauleitplanung Ginsterfeld

Stellungnahme vom 29.12.2014

Anerkannter Naturschutzverband nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz als Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW e.V.

Schmitzbüchel 2, 51491 Overath, Tel: 02204/7977; Fax: 02204/74258

Mail: info@bergischer-naturschutzverein.de
Internet : www.bergischer-naturschutzverein.de

Absender: Mark vom Hofe
Vorsitzender
29. Dezember 2014

Stadtverwaltung Overath
Planungs- und Bauordnungsamt
Hauptstraße 10
51491 Overath

Bauleitplanung Ginsterfeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur geänderten Planung eines Gewerbegebiets „Ginsterfeld“ geben wir als Kreiskoordinationsstelle der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW und damit für deren Mitglieder Rheinischer Verein für Denkmalschutz und Landschaftspflege (RVDL), Sauerländischer Gebirgsverein (SGV), Ameisenschutzwarte NRW sowie für die Arbeitsgemeinschaft Bergische Ornithologen (ABO) folgende Stellungnahme ab:

  1. Trotz des Verzichts auf die östlich der K 38 gelegene Fläche lehnt der RBN die weitere Planung grundsätzlich ab.
  2. Mit der Verlagerung gewerblicher Flächen über die Autobahn hinaus wird ein landschaftsästhetisch und landschaftsökologisch nicht ausgleichbarer Eingriff in die freie Landschaft eingeleitet. Jegliche Be- und/oder Durchgrünungsmaßnahmen können nur als optische Kosmetik gewertet werden, nicht aber als Ersatz für die Weite der Landschaft, die insbesondere für Greifvögel ein ausgeprägtes Jagdrevier darstellt.
  3. Die Weite der bergischen Höhen ist charakteristisch für die hügelige bergische Landschaft, weil insonderheit von den freien Höhen ein weiter Blick, oft mit Rundumsicht, ermöglicht wird. Dies gilt auch für den Blick von den Höhen um Marialinden über das Aggertal Richtung Norden: Bei Verwirklichung der Planung wäre nicht mehr die traditionelle landwirtschaftliche Fläche zu sehen, sondern aufgrund der Hängigkeit ein terrassiertes Gebiet mit untypischen gewerblichen Bauten in kostensparender Flachdachausführung – ein Verlust der bergischen Kulturlandschaft, für die gerade das Bergische Wanderland sowie der Naturpark Bergisches Land in Flyern und mit Themenwegen werben.
  4. Die Autobahn sollte die Trennungslinie bleiben, um den aufgezeigten Konflikt zu vermeiden.
  5. Der im Bergischen um gut bewirtschaftbare Flächen ringenden Landwirtschaft wird mit dem Ginsterfeld ein wegen seiner Lage und seiner ausgezeichneten Böden (Lössauflage aufgrund der Höhenlage) bevorzugtes Gebiet dauerhaft entzogen. Die Konsequenz daraus ist, dass die landwirtschaftlichen Flächen, mit denen als traditioneller Bestandteil der bergischen Kulturlandschaft geworben wird, immer weniger werden und auf den verbleibenden Flächen der ausgefallene Ertrag mit hereingeholt werden muss. Dies führt zu einem weiteren Artenverlust, sowohl in der Botanik wie in der Fauna. So ist die Intensivierung der Landschaft vorprogrammiert, was ihren Ruf nicht steigert.
  6. Als Naturschutzverband verzichten wir auf eine Erörterung der Fragen, ob mit immer neuen Gewerbeflächen ein mehr als angeschlagener Haushalt entlastet werden kann. Wir verweisen statt dessen auf besorgte Aussagen unserer Overather Mitglieder, die unabhängig von den schlagenden Naturschutz- und Artenschutzargumenten hohe städtische Investitionskosten anmerken, die fehlende Kosten-Nutzen-Analyse bemängeln, aufgrund der schwierigen Topografie entsprechend höhere Grundstückspreise erwarten (was die Vermarktung erheblich erschwert) und letztlich die unsicheren, weil von der Konjunktur abhängigen Gewerbesteuereinnahmen ansprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen