Lerbacher Wald muss Naturschutzgebiet werden |
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Die großen Waldgebiete im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach stehen unter Naturschutz, der Königsforst, der Gierather Wald, die Hardt – nur ein Gebiet nicht, der Lerbacher Wald. Das soll sich ändern, fordert der (Rheinisch)-Bergische Naturschutzverein (RBN).
Seit etwa einem Jahr ist der Lerbacher Wald im Besitz der Stadt Bergisch Gladbach- Grund für den RBN, an die Stadt Bergisch Gladbach die Empfehlung auszusprechen, den Lerbacher Wald wie die anderen Wälder im Stadtgebiet zu behandeln, nämlich als Naturschutzgebiet. Die anderen größeren zusammenhängenden Waldflächen befinden sich sämtlich im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen. „Das sind genauso öffentliche Flächen wie der Lerbacher Wald, der jetzt auch der öffentlichen Hand gehört“, argumentiert der RBN-Vorsitzende Mark vom Hofe.
Gerade öffentlicher Wald, öffentliches Grün genieße in Zeiten des Klimawandels höchste Aufmerksamkeit und Priorität – als Ruheraum, als Schattenspender, als Naherholungszone und natürlich als Bestandteil des Ökosystems aufgrund der Vielfalt an Lebensräumen. Denn den Lerbacher Wald zeichnen genauso wie den Königsforst die verschiedenen Waldkulissen, aber vor allem die feuchten Bereiche mit den kleinen Bachläufen aus. Gerade im unmittelbaren städtischen Bereich, fußläufig erreichbar von Sand, Heidkamp, Lückerath, Bensberg bedürfe es eines Waldgebiets, das aufgrund seiner Vielfalt und klimatischen Bedeutung höchsten Schutzcharakter hat. „Was für den Königsforst gilt, muss auch für den Lerbacher Wald gelten“, betont der RBN.
Der Sinn dieser Ausweisung ergibt sich nach Auffassung des RBN auch aus der Tatsache, dass der angrenzende Waldbestand in Richtung Bensberg, die Hardt mit Milchborntal bis hinauf zum Naturfreundehaus, seit langer Zeit Naturschutzgebiet ist – ohne dass dadurch die Bevölkerung in ihren Bedürfnissen nach Naherholung eingeschränkt ist. Woraus sich auch folgern lässt: Wald in öffentlicher Hand hat auch Verantwortung für die Öffentlichkeit, für die Bürgerschaft.
Der RBN hat im Aufstellungsverfahren Landschaftsplan Südkreis der Kreisverwaltung auf diese Besonderheit und Bedeutung hingewiesen und deshalb als Ergänzung zu den vorhandenen Wald-Naturschutzgebieten auch die Einbeziehung des Lerbacher Waldes gefordert. Jetzt sei es an der Stadt Bergisch Gladbach mitzuziehen, denn selbst wenn dort überlegt werde, aus wirtschaftlichen Gründen ein Naturschutzgebiet abzulehnen, um den Holzeinschlag nicht zu behindern: „Zum einen ist der Fichtenbestand durch den Borkenkäfer ohnehin abgeräumt, und zum anderen ist auch in einem Naturschutzgebiet die forstliche Nutzung erlaubt, siehe Königsforst, aus dem jährlich eine bestimmte Menge entnommen wird“, erläutert der RBN-Vorsitzende. Diese „Sorgen“, so sie denn welche seien, seien unbegründet und schlichtweg falsch.
Erstellt am 06.09.2024