Bergischer Naturschutzverein e.V. − Natur- und Umweltschutz in Ihrer Nachbarschaft

Bebauungsplan 91 (Offermannsheide-Süd)

Stellungnahme vom 29.12.2014

Anerkannter Naturschutzverband nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz als Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW e.V.

Schmitzbüchel 2, 51491 Overath, Tel: 02204/7977; Fax: 02204/74258

Mail: info@bergischer-naturschutzverein.de
Internet : www.bergischer-naturschutzverein.de

Absender: Mark vom Hofe
Vorsitzender
29. Dezember 2014

Gemeindeverwaltung Kürten
Gemeindeentwicklung und Umwelt
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten

Bebauungsplan 91 (Offermannsheide-Süd)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum Vorentwurf für die o.a. Bauleitplanung nehmen wir als Kreiskoordinationsstelle der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW und damit für deren Mitglieder Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL), Sauerländischer Gebirgsverein (SGV), Alpenverein und Ameisenschutzwarte NRW sowie für die Arbeitsgemeinschaft Bergische Ornithologen (ABO) wie folgt Stellung:

  1. Der RBN lehnt eine Ausweitung der Ortslage Offermannsheide in südliche Richtung grundsätzlich ab.
  2. Innerhalb des Ortes sowie in Engeldorf sind noch etliche Baustellen ungenutzt, so dass eine Verdichtung und innere Entwicklung des Ortes absolute Priorität haben muss vor einer völligen Neuerschließung. Diese Haltung hat die Gemeindeverwaltung noch vor eineinhalb Jahren vertreten, wie einem Artikel der Bergischen Landeszeitung vom 4. Juni 2013 zu entnehmen ist: Folgen könnte das Neubauland für die übrigen Bauwilligen in Offermannsheide und auch im benachbarten Engeldorf haben: In den Dörfern gebe es bei aktuell 125 Wohngebäuden überschlägig 20 Baulücken und 22 Baugrundstücke, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden könnten. ‚In Anbetracht der großen Verdichtungs- und Entwicklungspotenziale sollte die Entwicklung schrittweise und bedarfsgerecht erfolgen‘, heißt es im Rathaus.
  3. Die südliche Ausrichtung, die sich in der vorliegenden Planung auf sieben Häuser erstreckt, wird bei der durch die vorhandene Grundstücksparzellierung vorgegebenen weiteren Erschließung und Bebauung zu einer völlig unnatürlichen, mit dem alten Kirchdorf nicht in Einklang zu bringenden Entwicklung führen, die mit einer alten Kulturlandschaft, wie sie im Bergischen Wanderland und Veröffentlichungen des Naturparks Bergisches Land auch seitens der Gemeinde befürwortet werden, nichts mehr zu tun hat.
  4. Das Gelände ist aufgrund seiner leichten Hängigkeit sehr gut zu bewirtschaften. In einer Zeit, da bergische Landwirte um Flächen ringen, die gut zu erreichen und zu bearbeiten sind, ist es eine völlige Fehlentwicklung, diese Bereiche aus der bisherigen Nutzung herauszunehmen. Damit wird eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft provoziert, die zu Artenverlust in Flora und Fauna führt.
  5. Nicht einverstanden sind wir mit den Aussagen des landschaftspflegerischen Begleitplans: Nach unseren Erkenntnissen sind sowohl das angrenzende Kollenbachtal, der Alemigsiefen wie der Bereich im Sülztal zwischen Hommerich und Georghausen Horststandorte und Jagdhabitate verschiedener Greifvogelarten. Gleichfalls ist das im Plangebiet gelegene alte Gebäude potentieller Standort von Fledermausarten.
  6. Wir fordern daher eine detaillierte, nicht auf zufälligen Begehungen beruhende Kartierung besonders der Greifvogelbestände sowie der Fledermausvorkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen