Stellungnahmen und Positionspapiere
Naturschutzgebiete müssen stärker geschützt werden
Pressemitteilung Dezember 2023, lesen sie hier.
Baum ab nein danke !
November 2019
RBN-Baum-ab-Nein-Danke-11-2019Brief an den Bürgermeister der Stadt Overath zum Thema Sülztalauen
im Juni 2019
Brief-Overath-Sülzauen-Juni-2019
Das Sterben der Insekten – wehren wir uns gemeinsam dagegen!
Rheinisch Bergischer Naturschutzverein RBN im Mai 2019
Es waren Naturschützer aus Krefeld vom dortigen Entomologischen Verein, die sich vor über 25 Jahren daran machten vor allem Insektenaufkommen systematisch in Naturschutzgebieten zu untersuchen. Dr. Martin Sorg, der in den 1980er Jahren in der Biologischen Station des RBN angestellt war und den Kontakt zum Verein nie verloren hatleitet diese Untersuchungen. Unser Vorstandsmitglied Hubert Sumser unterstützt ihn dabei tatkräftig, denn der RBN hat die kritischen Auswirkungen des Artensterbens verstanden und engagiert sich mit Aufklärung, politischem Engagement und in konkreten Projekten (z.B. die Umwandlung einer Streuobstwiese in ein insektenfreundliches Biotop).
Keine Steine in den Vorgärten – lasst dort Blumen und Sträucher blühen
„Weg mit den Steinen in den Vorgärten in Bergisch Gladbacher Siedlungen“ – dazu ruft der (Rheinisch)-Bergische Naturschutzverein (RBN) auf.
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RBN Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach.
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RBN hält Sülzausbau bei Obersteeg für überdimensioniert – Forderung nach Umplanung
RBN – Pressemitteilung vom 1. April 2016
Den von der Stadt Overath vorgesehenen Umbau der Sülz bei Obersteeg, der als Ausgleich für das Gewerbegebiet Ginsterfeld gelten soll, hält der (Rheinisch)-Bergische Naturschutzverein für verfehlt, da überdimensioniert und nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Eingriff. „Das Ginsterfeld liegt nun einmal oberhalb des Aggertals und nicht im Sülztal“, sagt der RBN-Vorsitzende Mark vom Hofe und bemängelt weiterhin, dass der Eingriff Ginsterfeld durch einen erneuten erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft „kompensiert“ werden solle.
Außerdem weist der RBN daraufhin, dass der Sülzbereich im Bereich Obersteeg als Biotop ausgewiesen sei – und weiterhin: „Es bleiben wohl 5000 Kubikmeter Erdreich übrig, wenn die Sülz verlegt und in einem großen Bogen geführt werden soll; der überschüssige Boden muss auf eine Erddeponie gefahren werden – davon haben wir keine mehr. Es ist deshalb also dringlichst angesagt, unnötig anfallenden Bodenaushub zu vermeiden. Überhaupt: Dieser Eingriff ist, wenn man das Landschaftsgesetz von NRW ernst nimmt, vermeidbar!“
Falls an der Sülz bei Obersteeg tatsächlich verbessernde Maßnahmen erforderlich sein sollten, was aus Sicht des RBN aus etwa Hochwasserschutzgründen nicht angezeigt ist, dann verweist der Verein auf die Stellungnahme des Landschaftsbeirats des Rheinisch-Bergischen Kreises, der einstimmig für eine erhebliche Reduzierung des Eingriffs eintritt und punktuelle Verbesserungen vorschlägt – etwa eine Gewässersenke, in die überschüssiges Wasser einfließen kann, um eventuell Laichgewässer für Amphibien zu schaffen und eine Bepflanzung des von Springkraut bewachsenen östlichen Ufers durch charakteristische Ufergehölze wie Weiden und Erlen. Der Landschaftsbeirat bemerkt in seiner Stellungnahme auch, dass die Stadt Overath unnötigerweise Flächen im Bereich Obersteeg gekauft hat, die landwirtschaftlich gut zu bewirtschaften seien und der angestrebte Eingriff im Übrigen auch durch Regelungen über die Ökokonten des Rheinisch-Bergischen Kreises oder des Aggerverbands hätte ausgeglichen werden können.
Die Stellungnahmen sowohl des RBN, die über das Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen abgegeben wurde, als auch des Landschaftsbeirat finden Sie im Anhang.
Mark vom Hofe, Vorsitzender des Landschaftsbeirats
Peter Lautz, stellv. Vorsitzender des Landschaftsbeirats
Zum Umbau der Sülz bei Overath-Melessen gibt der Beirat folgende Stellungnahme ab:
- Der Landschaftsbeirat würdigt und begrüßt, dass die Stadt Overath zusammen mit dem Aggerverband und der Kreisverwaltung ein großflächiges Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenkonzept für den Eingriff durch das geplante Gewerbegebiet Ginsterfeld erstellt hat. Ein solches flächiges Konzept ist perspektivischer und sinnvoller als punktuell Einzelmaßnahmen durchzuführen.
- Allerdings hätte nach Ansicht des Beirats ein solches Konzept im Großraum Overath unter Einschluss gewässertechnischer Verbesserungen im Verbundsystem gleichfalls über vorhandene Ökokonten erfolgen können, was die Stadt Overath vor dem Kauf landwirtschaftlich genutzter Flächen bewahrt hätte.
- Konkret regt der Beirat im Bereich Melessen an, die Maßnahme deutlich zu reduzieren, da damit ein erheblicher Teil der anfallenden Aushubmassen an Ort und Stelle verbleiben könnte bzw. gar nicht angepackt werden müsste.
- Falls es dort Hochwasserprobleme geben sollte (die aber vor Ort und in der Sitzung verneint wurden), könnte der Bereich östlich des Weges Richtung Gastrasse leicht ausgehoben und als Rückhalte/-Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden.
- Der Bereich unmittelbar zwischen Weg und Sülz, jetzt mit Neophyten bestanden, sollte durch eine gezielte Anpflanzung aus Weide, Erle, Ulme als Auwald ausgebildet werden, was in Verbindung mit dem Auwald flussabwärts zu einer sinnvollen Einheit zusammenwachsen und den Neophytenbestand langfristig zurückdrängen könnte.
- Sinnvoll wäre, aus dem großflächigen Kompensationskomplex die Extensivierung der Grünlandbereiche Richtung Süden/Südosten in Angriff zu nehmen und die angemerkten Schäden an den Siefen zur Lennefe hin anzupacken.
- Diese Anregung ergeht vor allem vor dem Hintergrund, dass der Sülzbereich als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft ist und ein Eingriff hier definitiv vermeidbar ist, da weder gravierende Schäden am Flussbett wahrzunehmen sind noch eine unmittelbare Gefahr durch Hochwasser oder Ausspülungen festgestellt worden.
- Im Gegenteil: Die Fischerei bestätigt den guten Zustand der Sülz und bekräftigt dies durch die Existenz des Felshangs, der zu den gewünschten Gumpen führt. Diese müssten im Zuge eines Ausbaus zusätzlich geschaffen werden.
- Es kann nicht angehen, dass ein Eingriff in die Landschaft, wie es die Bebauung des Ginsterfelds darstellt, durch einen vermeidbaren Eingriff in einen Biotopbereich ausgeglichen wird.
- Der Beirat regt vor dem Gebot der Vermeidbarkeit eines Eingriffs in ein geschütztes Biotop an, erhebliche Abstriche an der Planung zu machen und statt dessen an anderen Stellen, unter anderem in den zur Agger fließenden Siefen sowie an den zur Lennefe fließenden Bächen Verbesserungen herbeizuführen.
Sülzverlegung in Overath als Kompensation für den B-Plan Ginsterfeld
Gegen die geplante Verlegung der Sülz machen wir folgende Bedenken geltend:
- Grundsätzlich gilt: Ein Eingriff in die Landschaft sollte möglichst an Ort und Stelle ausgeglichen werden bzw. in einem strukturell dem Eingriffsort nahe gelegenen Bereich.
- Ein Ausgleich für das nördlich des Aggertals geplante Gewerbegebiet Ginsterfeld sollte im Bereich des Aggertals mit seinen zufließenden optimierungsfähigen Siefen oder auf dem unmittelbar angrenzenden Höhenrücken bei Overath geschaffen werden. Stattdessen wird eine Planung im Bereich der Sülz angestrebt, die mit dem B-Plan absolut nichts zu tun habt.
- Für den Aggerverband besteht kein Handlungsbedarf aufgrund akuter Gefährdung, etwa wegen Hochwasser. In dem Maßnahmenkatalog, den der Aggerverband jährlich im Rahmen seiner Gewässerkontrollgänge erstellt, ist eine Gewässeroptimierung bei Overath-Melissen nicht aufgeführt. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, dass hier als Ausfluss der EU-Wasserrahmenrichtlinie Handlungsbedarf besteht. Der dem Antrag beigefügte landschaftpflegerische Begleitplan spricht ausdrücklich davon, dass sich die Sülz mit ihrem Umfeld hier in einem guten Zustand befindet – statt ihn weiter zu optimieren, sollte an anderen Fließgewässern im Aggerumfeld eine Optimierung vorgenommen werden.
- Zugleich würde die Umsetzung der Maßnahme einen gewaltigen Eingriff in ein Gewässer bedeuten, das als Biotop gemäß Landschaftsgesetz ausgewiesen und Bestandteil eines Biotopverbunds ist. Ohne Not sollte in einen solchen kartierten Bereich nicht eingegriffen werden, da es nicht Ziel sein kann, mit einer Ausgleichsmaßnahme direkt wieder den nächsten ausgleichspflichtigen Eingriff zu verursachen.
- Der gegenwärtige Verlauf der Sülz in Melissen ist nicht optimal – aber auch nicht dermaßen eingezwängt, kanalisiert oder gradlinig, dass gebaut bzw. geplant werden muss. Vielmehr fließt die Sülz aufgrund des Steilufers im rechtwinkligen Bereich äußerst dynamisch durch die Brechungen des Fließgewässers bei Hochwasser. Mit der Felswand, die den Fluss ableitet, ist ein Element zwangsgegeben, das für Sauerstoffeintrag und Belebung im Gewässer sorgt.
- Unverständlich ist, warum überschüssiger Boden bei der geplanten Maßnahme anfallen und abtransportiert werden soll. Das zeugt überhaupt nicht von einem verantwortungsvollen Umgang mit dem hochwertigen Gut Boden – die hier anfallenden Bodenmassen müssen auf eine Deponie gefahren werden, deren Standorte inzwischen äußerst rar sind und drohen überzulaufen.
- Fazit: Die Naturschutzverbände lehnen die Planung ab,
weil sie weder aus wasserwirtschaftlicher noch ökologischer Sicht notwendig ist
weil sie einen vermeidbaren Eingriff nach sich zieht
weil sie dem Ziel, einen Eingriff räumlich-funktional auszugleichen, nicht nachkommt.
Lerbacher Wald muss Naturschutzgebiet werden
Die großen Waldgebiete im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach stehen unter Naturschutz, der Königsforst, der Gierather Wald, die Hardt – nur ein Gebiet nicht, der Lerbacher Wald. Das soll sich ändern, fordert der (Rheinisch)-Bergische Naturschutzverein (RBN). Seit etwa einem Jahr ist der Lerbacher Wald im Besitz der Stadt Bergisch Gladbach- Grund für den RBN, an die […]
RBN – Bauleitplanung muss nach Hochwasser komplett neu überarbeitet werden
Für eine völlige Neuorientierung der Bauleitplanungen in den Städten und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises angesichts der Hochwasser- und Starkregenauswirkungen spricht sich der (Rheinisch)-Bergische Naturschutzverein (RBN) aus. Wie sich gezeigt habe, müsse die bisherige Planung, Wasser möglichst schnell in die vorhandenen Vorfluter, meist kleinere Siefen und Bäche, abzuleiten, grundlegend überprüft und überarbeitet werden. Gerade die schmalen […]
Hände weg von den Auenbereichen und Überschwemmungsgebieten
im Juli 2021 Die Regenfälle der vergangenen Tage, insbesondere der 24 Stunden von Dienstag bis Mittwoch-Abend, haben gezeigt, dass nicht ohne Grund Überschwemmungsgebiete festgesetzt, aber leider in der Vergangenheit nicht genügend berücksichtigt wurden. Nur ein Beispiel: Hoffnungsthal mit der Sülz lief am Mittwoch über. Wenn der Sülz in ihrem Oberlauf mehr Platz gegeben würde, könnten […]
Dramatischer Rückgang an Vögeln und Insekten
Auf die dramatischen Rückgänge an Vögeln und Insekten, selbst in Schutzgebieten, haben unsere Vorstandsmitglieder Thomas Stumpf als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Bergischer Ornithologen (ABO) sowie Hubert Sumser als Leiter unseres Arbeitskreises Botanik wiederholt hingewiesen. Jetzt weist der Vorsitzende des RBN Ruppichteroth, Heinz Schumacher, der auch stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälische Lepidopterologen ist, auf den gleichermaßen drastischen […]
Keine Steine in den Vorgärten – lasst dort Blumen und Sträucher blühen
„Weg mit den Steinen in den Vorgärten in Bergisch Gladbacher Siedlungen“ – dazu ruft der (Rheinisch)-Bergische Naturschutzverein (RBN) auf. In einem Jahr, in dem massiv über den Rückgang der Insekten und damit auch der Vögel geklagt wird, weil viel zu wenige Blüten vorhanden sind, hält der Naturschutzverein RBN es für angebracht, dem immer weiter um […]