Bergischer Naturschutzverein e.V. − Natur- und Umweltschutz in Ihrer Nachbarschaft

Hände weg von den Auenbereichen und Überschwemmungsgebieten

Anerkannter Naturschutzverband nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz als Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW e.V.

Schmitzbüchel 2, 51491 Overath, Tel: 02204/7977; Fax: 02204/74258

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im Juli 2021

Die Regenfälle der vergangenen Tage, insbesondere der 24 Stunden von Dienstag bis Mittwoch-Abend, haben gezeigt, dass nicht ohne Grund Überschwemmungsgebiete festgesetzt, aber leider in der Vergangenheit nicht genügend berücksichtigt wurden.

Nur ein Beispiel: Hoffnungsthal mit der Sülz lief am Mittwoch über. Wenn der Sülz in ihrem Oberlauf mehr Platz gegeben würde, könnten solche Extremereignisse gemildert oder gar ausgeschlossen werden.

Deshalb darf es kein Gewerbegebiet Unterauel zwischen Untereschbach und Lehmbach geben. Die Sülzaue in Unterauel wird als Retentionsraum für Hochwasserereignisse benötigt, um unterliegende Bereiche wie Hoffnungsthal und Rösrath nicht „absaufen“ zu lassen.

Der RBN appelliert nachdrücklich an den Overather Stadtrat, die Hände von einem Gewerbegebiet Oberauel zu lassen. Vielmehr könnte hier in Zusammenarbeit mit dem Aggerverband ein Bereich eingerichtet werden, der Hochwasser nachhaltig zurückhält, eine Bewirtschaftungsform eingeführt werden, die die Artenvielfalt und Biodiversität fördert und den Rothirschen weiterhin eine sichere Querung des Sülztals vom Königsforst über den Lüderich weiter nach Süden Richtung Nutscheid gewährleistet.

Im Übrigen:

Nicht nur entlang der Sülz gab es Land unter. Auch an der Strunde in Bergisch Gladbach gab es allein in ihrem Oberlauf, etwa in Herrenstrunden, erhebliche Überschwemmungen – was für den RBN heißt: Flüsse und Bäche brauchen Platz, keine Bebauung bis ans Ufer, reichlich Uferrandstreifen und vor allem Flächen, die bedenkenlos überflutet werden können. Was gar nicht geht, sind immer neue Versiegelungen. Wasser muss im Boden versickern können wo möglich; es in den nächsten Kanal abzuführen, löst das Problem nicht, denn das Kanal-Regenwasser landet schnell im nächsten Bach mit den bekannten Folgen.

Hier sind die Stadträte im Bergischen Land gefordert, Maßnahmen in der Bauleitplanung zu ergreifen, die unnötige Versiegelungen verhindern und Entsiegelungen vornehmen. 

Mark vom Hofe

Vorstand

15. Juli 2021